Arbeitswilligkeit und Nachweis vorgeschriebener Bewerbungen : VwGH 95/08/0030 vom 26.1.2000

§ 7 Abs 1, § 10 AIVG) Ein blosses Zuwiderhandeln gegen die Aufforderung des AMS, eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachzuweisen, ist für den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe wegen Annahme von Arbeitsunwilligkeit nicht ausreichend.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((2000) Nr.5162)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.115 Stellengesuch
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-972755 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage