Arbeitswilligkeit und Nachweis vorgeschriebener Bewerbungen : VwGH 95/08/0030 vom 26.1.2000
§ 7 Abs 1, § 10 AIVG) Ein blosses Zuwiderhandeln gegen die Aufforderung des AMS, eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachzuweisen, ist für den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe wegen Annahme von Arbeitsunwilligkeit nicht ausreichend.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((2000) Nr.5162)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.115 Stellengesuch 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-972755 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |