Arbeitsverweigerung mit Lohnerhöhungsforderung : OGH 9 Ob A 103/00p v.31.5.2000

Macht ein Arbeitnehmer die Durchführung einer Arbeit von einer Lohnerhöhung abhängig, stellt die beharrliche Einstellung der Arbeit auch dann einen Entlassungsgrund dar, wenn er bei der Durchführung dieser Arbeit bereits einmal verletzt wurde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Macht ein Arbeitnehmer die Durchführung einer Arbeit von einer Lohnerhöhung abhängig, stellt die beharrliche Einstellung der Arbeit auch dann einen Entlassungsgrund dar, wenn er bei der Durchführung dieser Arbeit bereits einmal verletzt wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog