Betriebsübergang vor Konkurseröffnung : OLG Wien 8 Ra 59/00f v.29.3.2000, Revision unzulässig

Liegt die "Rückübergabe" vor der Einbringung des Konkursantrages, liegt die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs.2 AVRAG nicht vor, weil der zeitliche Zusammenhang zur bevorstehenden Konkurseröffnung nicht ausreicht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
347.736 Konkurs
351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Liegt die "Rückübergabe" vor der Einbringung des Konkursantrages, liegt die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs.2 AVRAG nicht vor, weil der zeitliche Zusammenhang zur bevorstehenden Konkurseröffnung nicht ausreicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog