EuGH: Zur Definition des Begriffs "Abfall" : EuGH - verb.Rs.C-418/97 u. C.-419/97 v.15.6.2000

Die niederländischen Ausgangsverfahren betreffen Stoffe, die als Brennstoff in der Zementindustrie oder bei der Erzeugung elektrischer Energie dienen sollen / Bei einem der Stoffe handelt es sich um Holzspäne / Gerichtlich geklärt werden soll, ob es sich bei den Stoffen um Abfall i.S. der massgeblic...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.19 S.605-608)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.47 Müllentsorgung
628.47 Mülldeponie
351.777 Umweltrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die niederländischen Ausgangsverfahren betreffen Stoffe, die als Brennstoff in der Zementindustrie oder bei der Erzeugung elektrischer Energie dienen sollen / Bei einem der Stoffe handelt es sich um Holzspäne / Gerichtlich geklärt werden soll, ob es sich bei den Stoffen um Abfall i.S. der massgeblichen Richtlinie handelt / Der EuGH (5.Kammer) erarbeitet Kriterien, die für die Subsumtion heranzuziehen sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog