Einstufung von Abfällen als gefährlich durch Mitgliedstaat : EuGH Rs.C-318/98 v.22.6.2000

Den Angeklagten des italienischen Ausgangsverfahrens wird vorgeworfen, gefährliche Stoffe rechtswidrig auf einer Deponie entsorgt zu haben / Die fraglichen Abfälle waren auf Grund einer nationalen Regelung, die über die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hinausgeht, als gefährlich eingestuft werd...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.19 S.605-608)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.47 Müllentsorgung
628.47 Mülldeponie
351.777 Umweltrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Angeklagten des italienischen Ausgangsverfahrens wird vorgeworfen, gefährliche Stoffe rechtswidrig auf einer Deponie entsorgt zu haben / Die fraglichen Abfälle waren auf Grund einer nationalen Regelung, die über die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hinausgeht, als gefährlich eingestuft werden / Der EuGH (6.Kammer) erklärt dies für zulässig.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog