Einstufung von Abfällen als gefährlich durch Mitgliedstaat : EuGH Rs.C-318/98 v.22.6.2000
Den Angeklagten des italienischen Ausgangsverfahrens wird vorgeworfen, gefährliche Stoffe rechtswidrig auf einer Deponie entsorgt zu haben / Die fraglichen Abfälle waren auf Grund einer nationalen Regelung, die über die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hinausgeht, als gefährlich eingestuft werd...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.19 S.605-608)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.47 Müllentsorgung
628.47 Mülldeponie 351.777 Umweltrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Den Angeklagten des italienischen Ausgangsverfahrens wird vorgeworfen, gefährliche Stoffe rechtswidrig auf einer Deponie entsorgt zu haben / Die fraglichen Abfälle waren auf Grund einer nationalen Regelung, die über die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hinausgeht, als gefährlich eingestuft werden / Der EuGH (6.Kammer) erklärt dies für zulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |