Unterschiedliche Einstufung von Psychotherapeuten : OGH 9 Ob A 291/99f v.16.1.2000

Die unterschiedliche Einstufung von Psychologen in die DO.A einerseits und von Ärzten in die DO.B anderseits stellt, wenn die Angehörigen beider Berufsgruppen als Psychotherapeuten eingesetzt werden, keine unzulässige Diskriminierung dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.5161)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
35.083 Dienstordnung
615.851 Psychotherapie
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die unterschiedliche Einstufung von Psychologen in die DO.A einerseits und von Ärzten in die DO.B anderseits stellt, wenn die Angehörigen beider Berufsgruppen als Psychotherapeuten eingesetzt werden, keine unzulässige Diskriminierung dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog