Erschwerniszulage aufgrund kollektivvertraglicher "Kann"-Bestimmung : OLG 8 Ra 7/00h v. 28.2.2000, Revision zulässig
Während die Einräumung einer "Kann"-Bestimmung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beurteilen ist, ist der Arbeitgeber bei Ausübung seiner Ermessensentscheidung (zusätzlich) an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Auch w...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((2000) Nr.5161)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Lohnzulage
331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Während die Einräumung einer "Kann"-Bestimmung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beurteilen ist, ist der Arbeitgeber bei Ausübung seiner Ermessensentscheidung (zusätzlich) an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Auch wenn es dem Arbeitgeber freisteht, freiwillige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und auf bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern zu beschränken, soweit er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert und dadurch den (arbeitsrechtlichen) Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wobei es insbesondere als grundsätzlich zulässig erachtet wird, gewisse Zahlungen ab einem gewissen Zeitpunkt neu eintretender Arbeitnehmern nicht mehr zu gewähren, darf der Arbeitgeber bei Ausübung seines Gestaltungsrechtes die Grenzen des billigen Ermessens nicht überschreiten. Hat der Arbeitgeber sein Ermessen hinsichtlich der Festlegung der Höhe des dem Arbeitnehmer zustehenden Prozentsatzes bereits einmal ausgeübt, kann er davon dieser Ermessensentscheidung nicht ohne zwingenden Grund wieder abrücken. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |