Erschwerniszulage aufgrund kollektivvertraglicher "Kann"-Bestimmung : OLG 8 Ra 7/00h v. 28.2.2000, Revision zulässig

Während die Einräumung einer "Kann"-Bestimmung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beurteilen ist, ist der Arbeitgeber bei Ausübung seiner Ermessensentscheidung (zusätzlich) an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Auch w...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((2000) Nr.5161)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulage
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Während die Einräumung einer "Kann"-Bestimmung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beurteilen ist, ist der Arbeitgeber bei Ausübung seiner Ermessensentscheidung (zusätzlich) an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Auch wenn es dem Arbeitgeber freisteht, freiwillige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und auf bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern zu beschränken, soweit er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert und dadurch den (arbeitsrechtlichen) Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wobei es insbesondere als grundsätzlich zulässig erachtet wird, gewisse Zahlungen ab einem gewissen Zeitpunkt neu eintretender Arbeitnehmern nicht mehr zu gewähren, darf der Arbeitgeber bei Ausübung seines Gestaltungsrechtes die Grenzen des billigen Ermessens nicht überschreiten. Hat der Arbeitgeber sein Ermessen hinsichtlich der Festlegung der Höhe des dem Arbeitnehmer zustehenden Prozentsatzes bereits einmal ausgeübt, kann er davon dieser Ermessensentscheidung nicht ohne zwingenden Grund wieder abrücken.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog