Wie künftig erhöht wird : Pensionsreform. Was sie bringt. Wem sie nimmt. Derzeit beträgt die Hinterbliebenenpension zwischen 40 und 60 Prozent. Selbständige zur Kasse

Gewerbetreibende und Bauern zahlen ab 2001 zusätzlich höhere Beiträge. Wo Beamte "mitziehen" müssen. Wie Abschläge, höheres Antrittsalter und diverse Ausnahmen sich auswirken. Ansprüche auf Doppelpensionen fallen zukünftig vielfach schmäler aus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung
VerfasserIn: Schumi, Manfred
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
304 Sozialreform
329F FPÖ
329F ÖVP
328.132 Koalition
336.72 Sparen
368.4 Sozialversicherung: Selbständig Erwerbstätige
35.087.43 Beamte: Pension
Region:Österreich
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Beschreibung:Tabellee
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-972035 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage