Passives BR-Wahlrecht von Ausländern : EGMR 32.441/96 v.14.9.1999, Fall Karakurt - zu OGH 8 Ob A 253/95 v.21.12.1995

(§ 53 Abs.1 ArbVG, Art.11 MRK) / Der Umstand, dass türkischen Arbeitnehmern kein passives Wahlrecht zum Betriebsrat zukommt, greift weder in die Gedanken- und Meinungsfreiheit noch in die Versammlungsfreiheit ein.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.152 Betriebsrat
331.152 Betriebsratswahl
342.727 Meinungsfreiheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(§ 53 Abs.1 ArbVG, Art.11 MRK) / Der Umstand, dass türkischen Arbeitnehmern kein passives Wahlrecht zum Betriebsrat zukommt, greift weder in die Gedanken- und Meinungsfreiheit noch in die Versammlungsfreiheit ein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog