Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: Auswirkungen der Altersteilzeit : LAG 5 Ta BV 4/99; n.rkr.; Az beim BAG: 7 ABR 18/00 v.1.3.2000

Ein Arbeitnehmervertreter im nach § 76 BetrVG 1952 gebildeten Aufsichtsrat scheidet bei Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit mit Blockarbeitszeit nicht aus dem Aufsichtsrat aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (53 (2000) Nr.35 S.1770-1771)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer
65.012.4 Aufsichtsrat
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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