Kündigung wegen verweigerter Entgeltreduktion - soziale Gestaltungspflicht : OGH 9 Ob A 289/99m v.12.1.2000
Die soziale Gestaltungspflicht des Betriebsinhabers geht aber nicht so weit, den AN auf einem weniger qualifizierten Arbeitsplatz im bisherigen Umfang zu entlohnen. Weigert sich ein AN, einer geringfügigen Gehaltskürzung zuzustimmen, kann dem Betriebsinhaber nicht vorgeworfen werden, dass er dem AN...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.8 S.493-494)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.215.2 Lohnkürzung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die soziale Gestaltungspflicht des Betriebsinhabers geht aber nicht so weit, den AN auf einem weniger qualifizierten Arbeitsplatz im bisherigen Umfang zu entlohnen. Weigert sich ein AN, einer geringfügigen Gehaltskürzung zuzustimmen, kann dem Betriebsinhaber nicht vorgeworfen werden, dass er dem AN nicht als Alternative die Beschäftigung in einer geringer qualifizierten - und daher geringer entlohnten - Position angeboten habe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |