Das Arbeitsruhegesetz gilt auch in Niederösterreichs Spitälern : Zum Verhältnis der Feiertags-Entgeltregelungen von NÖ SÄG und ARG / OGH 9 Ob A 215/99d, 15.3.2000

Das Land Niederösterreich verweigerte seinen in Krankenanstalten beschäftigten landesbediensteten Ärzten die Auszahlung des im Arbeitsruhegesetzes normierten Feiertagsarbeitsentgeltes. Der Oberste Gerichtshof hat am 15.März 2000 im Zuge eines Feststellungsverfahrens nach § 54 ASGG klargestellt, dass...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.9 S.311-317)
VerfasserIn: Stärker, Lukas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
35.084 Landesbedienstete
362.11 Krankenhaus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Land Niederösterreich verweigerte seinen in Krankenanstalten beschäftigten landesbediensteten Ärzten die Auszahlung des im Arbeitsruhegesetzes normierten Feiertagsarbeitsentgeltes. Der Oberste Gerichtshof hat am 15.März 2000 im Zuge eines Feststellungsverfahrens nach § 54 ASGG klargestellt, dass die Regelungen des ARG - und damit auch der Anspruch auf Feiertagsarbeitsentlohnung - auch für niederösterreichische Landesbedienstete, die in Spitälern - und damit in Betrieben - beschäftigt sind, zur Anwendung kommen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog