18jährige wie Erwachsene bestrafen: Jugendgericht bangt um Kompetenz

Die Senkung der Strafmündigkeit auf 18 Jahre setzt den Jugendgerichtshof unter Druck: Werden 18jährige bald vor dem Landesgericht stehen? Wird so die Jugendgerichtsbarkeit ausgehöhlt?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.121 Jugendstrafrecht
343.121 Jugendgericht
347.98 Gericht: Zuständigkeit
Region:Österreich
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