Die Notare dürfen bald in gewissem Ausmass werben : Hinweise auf Spezialgebiete möglich

Nach den bereits von der ÖNK-Delegiertentagung verabschiedeten neuen Richtlinien ist Werbung für Notare erlaubt, sondern "Inhalt und Form der Werbung nicht gegen die Ehre oder die Würde des Berufsstandes verstossen". Nach wie vor unzulässig ist damit marktschreierische Werbung sowie vergle...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.961 Notar
659.1 Werbung
061.1:347.961 Notariatskammer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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