Geld zurück bei verpatzter Reise : Negative Urlaubserlebnisse müssen nicht klaglos geschluckt werden, dann der Reiseveranstalter haftet

Ansprüche auf Preisminderung wegen eines verpatzten Urlaubes verjähren nach sechs Monaten / Innerhalb dieser Frist muss gerichtlich geklagt werden, falls keine Einigung erzielt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung
VerfasserIn: Glantschnig, Gerd
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.513 Schadenersatz
347.45 Konsumentenschutz
061.1:331 AK: Tirol
Region:Österreich
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