Begriff des leitenden Angestellten iSd ArbVG : OGH 9 ObA 109/98i v.21.10.1998
Nicht jeder Vorgesetzte, der kraft seiner Stellung die Arbeit und uU die Arbeitszeit einteilt, Überstunden anordnen kann und sogar Einfluss in Gehaltsfragen nimmt, ist deshalb leitender Angestellter. Wesentlich ist vielmehr, dass er auf die Führung des Betriebes einen massgebenden Einfluss ausüben k...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.5)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Nicht jeder Vorgesetzte, der kraft seiner Stellung die Arbeit und uU die Arbeitszeit einteilt, Überstunden anordnen kann und sogar Einfluss in Gehaltsfragen nimmt, ist deshalb leitender Angestellter. Wesentlich ist vielmehr, dass er auf die Führung des Betriebes einen massgebenden Einfluss ausüben kann. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |