Begriff des leitenden Angestellten iSd ArbVG : OGH 9 ObA 109/98i v.21.10.1998

Nicht jeder Vorgesetzte, der kraft seiner Stellung die Arbeit und uU die Arbeitszeit einteilt, Überstunden anordnen kann und sogar Einfluss in Gehaltsfragen nimmt, ist deshalb leitender Angestellter. Wesentlich ist vielmehr, dass er auf die Führung des Betriebes einen massgebenden Einfluss ausüben k...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.5)
VerfasserIn: Binder, Martin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nicht jeder Vorgesetzte, der kraft seiner Stellung die Arbeit und uU die Arbeitszeit einteilt, Überstunden anordnen kann und sogar Einfluss in Gehaltsfragen nimmt, ist deshalb leitender Angestellter. Wesentlich ist vielmehr, dass er auf die Führung des Betriebes einen massgebenden Einfluss ausüben kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog