Verletzung der Beratungspflicht durch Verkäufer bezüglich der sachgemässen Verwendung der Kaufsache: Verjährung des Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nach § 477 Abs.1 BGB : BGH VIII ZV 84/98 v.23.6.1999
Nur wenn die beratende Tätigkeit nach Inhalt, Umfang, Intensität und Bedeutung für den Käufer diesen Rahmen deutlich übersteigt, ist ausnahmsweise die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrages gerechtfertigt, für den die allgemeine Verjährung des § 195 BGB gilt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (52 (1999) Nr.36 S.1848-1849)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.09.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.451 Kaufvertrag
347.513 Schadenersatz 347.439 Verjährung 001.9 Information 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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