Verletzung der Beratungspflicht durch Verkäufer bezüglich der sachgemässen Verwendung der Kaufsache: Verjährung des Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nach § 477 Abs.1 BGB : BGH VIII ZV 84/98 v.23.6.1999

Nur wenn die beratende Tätigkeit nach Inhalt, Umfang, Intensität und Bedeutung für den Käufer diesen Rahmen deutlich übersteigt, ist ausnahmsweise die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrages gerechtfertigt, für den die allgemeine Verjährung des § 195 BGB gilt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (52 (1999) Nr.36 S.1848-1849)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.09.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.451 Kaufvertrag
347.513 Schadenersatz
347.439 Verjährung
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur wenn die beratende Tätigkeit nach Inhalt, Umfang, Intensität und Bedeutung für den Käufer diesen Rahmen deutlich übersteigt, ist ausnahmsweise die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrages gerechtfertigt, für den die allgemeine Verjährung des § 195 BGB gilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog