Wirkungen des Wahlrechts, das dem Geschäftspersonal von diplomatischen und konsularischen Vertretungen und Dienststellen zusteht : EuGH C-211/97 v.3.6.199, Paula Gomez Rivero

Die Entscheidung eines Endglieds des Geschäftspersonals einer konsularischen Dienststelle gemäss Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EG) Nr.118/97 des Rates vom 2.Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung bewirkt nicht, dass sein Ehegatt...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (8 (1999) Nr.7/8)
Ort / Verlag / Datum:01.07.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfe
341.71 Diplomat
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entscheidung eines Endglieds des Geschäftspersonals einer konsularischen Dienststelle gemäss Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EG) Nr.118/97 des Rates vom 2.Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung bewirkt nicht, dass sein Ehegatte keinen Anspruch mehr auf eine Vergünstigung der sozialen Sicherheit hat, die ihm die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem er wohnt, unabhängig von der sozialen Absicherung seines Ehegatten sichern.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog