Wirkungen des Wahlrechts, das dem Geschäftspersonal von diplomatischen und konsularischen Vertretungen und Dienststellen zusteht : EuGH C-211/97 v.3.6.199, Paula Gomez Rivero
Die Entscheidung eines Endglieds des Geschäftspersonals einer konsularischen Dienststelle gemäss Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EG) Nr.118/97 des Rates vom 2.Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung bewirkt nicht, dass sein Ehegatt...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (8 (1999) Nr.7/8)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.07.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.174 Familienbeihilfe
341.71 Diplomat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entscheidung eines Endglieds des Geschäftspersonals einer konsularischen Dienststelle gemäss Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EG) Nr.118/97 des Rates vom 2.Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung bewirkt nicht, dass sein Ehegatte keinen Anspruch mehr auf eine Vergünstigung der sozialen Sicherheit hat, die ihm die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem er wohnt, unabhängig von der sozialen Absicherung seines Ehegatten sichern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |