Sozialrecht gilt en passant im Ausland
EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen Land der Europäischen Union arbeiten, können weiterhin den Sozialvorschriften ihres Heimatlandes unterliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall französischer Arbeitnehmer entschieden, die zeitweise von ihrer Montagefirma nach Belgien ent...
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Sozialrecht
331.11F Wanderarbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen Land der Europäischen Union arbeiten, können weiterhin den Sozialvorschriften ihres Heimatlandes unterliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall französischer Arbeitnehmer entschieden, die zeitweise von ihrer Montagefirma nach Belgien entsandt worden waren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |