Sozialrecht gilt en passant im Ausland

EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen Land der Europäischen Union arbeiten, können weiterhin den Sozialvorschriften ihres Heimatlandes unterliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall französischer Arbeitnehmer entschieden, die zeitweise von ihrer Montagefirma nach Belgien ent...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Sozialrecht
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen Land der Europäischen Union arbeiten, können weiterhin den Sozialvorschriften ihres Heimatlandes unterliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall französischer Arbeitnehmer entschieden, die zeitweise von ihrer Montagefirma nach Belgien entsandt worden waren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog