Folgepflicht des Arbeitnehmers bei Schliessung einer Filiale : OGH 9 Ob A 51/99m v.9.7.1999
Die Zumutbarkeit ist im vorliegenden Fall unter Zugrundelegung des öffentlichen Verkehrsnetzes in Wien zu bejahen, wenn der im 19.Bezirk wohnhafte Arbeitnehmer nunmehr statt im 9.Bezirk in einer Filiale im 21.Bezirk eingesetzt werden soll. Das eine Interessenabwägung nur dann zu erfolgen hätte, wenn...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitsplatzwechsel
658.21 Betriebsstandort 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Zumutbarkeit ist im vorliegenden Fall unter Zugrundelegung des öffentlichen Verkehrsnetzes in Wien zu bejahen, wenn der im 19.Bezirk wohnhafte Arbeitnehmer nunmehr statt im 9.Bezirk in einer Filiale im 21.Bezirk eingesetzt werden soll. Das eine Interessenabwägung nur dann zu erfolgen hätte, wenn von den Parteien des Dienstvertrages überhaupt kein Arbeitsort vereinbart wurde, ist nicht richtig. Entscheidend ist vielmehr, das der Dienstvertrag eine Änderung des Arbeitsortes nicht von vornherein ausschliesst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |