Verlust des Kündigungsschutzes von BR-Mitgliedern durch Verzicht auf Geltendmachung : OGH 9 Ob A 276/99z v.1.12.1999
Kommt dem Umstand, dass die gekündigten BR- und Ersatzmitglieder die Unzulässigkeit ihrer um die Jahreswende 1995/1996 ausgesprochenen Kündigungen erst am 12.9.1996 klageweise geltend gemacht haben, erhöhte Bedeutung zu, wobei hier zum Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Fortsetzungsan...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.13 Kündigung: Arbeit 331.135 Kündigungsfrist 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Kommt dem Umstand, dass die gekündigten BR- und Ersatzmitglieder die Unzulässigkeit ihrer um die Jahreswende 1995/1996 ausgesprochenen Kündigungen erst am 12.9.1996 klageweise geltend gemacht haben, erhöhte Bedeutung zu, wobei hier zum Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Fortsetzungsanspruchs noch der Umstand tritt, dass die Gekündigten bis zur Erhebung ihrer Klagen dem Arbeitgeber gegenüber die Rechtswirksamkeit ihrer Kündigung nicht bestritten und mit keinem Wort den später behaupteten Fortsetzungsanspruch geltend gemacht haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |