Verlust des Kündigungsschutzes von BR-Mitgliedern durch Verzicht auf Geltendmachung : OGH 9 Ob A 276/99z v.1.12.1999

Kommt dem Umstand, dass die gekündigten BR- und Ersatzmitglieder die Unzulässigkeit ihrer um die Jahreswende 1995/1996 ausgesprochenen Kündigungen erst am 12.9.1996 klageweise geltend gemacht haben, erhöhte Bedeutung zu, wobei hier zum Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Fortsetzungsan...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsfrist
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kommt dem Umstand, dass die gekündigten BR- und Ersatzmitglieder die Unzulässigkeit ihrer um die Jahreswende 1995/1996 ausgesprochenen Kündigungen erst am 12.9.1996 klageweise geltend gemacht haben, erhöhte Bedeutung zu, wobei hier zum Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Fortsetzungsanspruchs noch der Umstand tritt, dass die Gekündigten bis zur Erhebung ihrer Klagen dem Arbeitgeber gegenüber die Rechtswirksamkeit ihrer Kündigung nicht bestritten und mit keinem Wort den später behaupteten Fortsetzungsanspruch geltend gemacht haben.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog