Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet : OLG Innsbruck 1 R 143/99k und 1 R 30/00x v.27.9.1999 und 28.2.2000
Die Aufnahme personenbezogener Daten - hier Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer einer Hausbesorgerin - in eine Internethomepage verletzt grundsätzlich die Geheimhaltungsinteressen der individualisierten Personen, soweit diese nicht ihre Zustimmung zur Datenweitergabe erteilt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medien und Recht (18 (2000) Nr.3 S.148-151)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 681.3 Datenträger
342.721 Persönlichkeitsrecht 384 Telekommunikation |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Aufnahme personenbezogener Daten - hier Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer einer Hausbesorgerin - in eine Internethomepage verletzt grundsätzlich die Geheimhaltungsinteressen der individualisierten Personen, soweit diese nicht ihre Zustimmung zur Datenweitergabe erteilt hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |