Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet : OLG Innsbruck 1 R 143/99k und 1 R 30/00x v.27.9.1999 und 28.2.2000

Die Aufnahme personenbezogener Daten - hier Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer einer Hausbesorgerin - in eine Internethomepage verletzt grundsätzlich die Geheimhaltungsinteressen der individualisierten Personen, soweit diese nicht ihre Zustimmung zur Datenweitergabe erteilt hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (18 (2000) Nr.3 S.148-151)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:681.3 Datenträger
342.721 Persönlichkeitsrecht
384 Telekommunikation
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Aufnahme personenbezogener Daten - hier Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer einer Hausbesorgerin - in eine Internethomepage verletzt grundsätzlich die Geheimhaltungsinteressen der individualisierten Personen, soweit diese nicht ihre Zustimmung zur Datenweitergabe erteilt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog