Austritt wegen Gesundheitsgefährdung : OGH 9 ObA 113/99d v.15.9.1999
Hat der Arbeitgeber drei Wochen nach Bekanntgabe der Gesundheitsbeeinträchtigung nicht einmal eine allgemein verbindliche Zusage der Weiterbeschäftigung auf einem zumutbaren Ersatzarbeitsplatz abgegeben, sondern sich auf die Aussage zurückgezogen, dass über die Weiterbeschäftigung erst nach dem Kran...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz 368-013 Arbeitsunfähigkeit 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat der Arbeitgeber drei Wochen nach Bekanntgabe der Gesundheitsbeeinträchtigung nicht einmal eine allgemein verbindliche Zusage der Weiterbeschäftigung auf einem zumutbaren Ersatzarbeitsplatz abgegeben, sondern sich auf die Aussage zurückgezogen, dass über die Weiterbeschäftigung erst nach dem Krankenstand entschieden werden, ist der Austritt gerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |