Nach dem AÜG unzulässige Befristung : OGH 8 ObA 130/99x v.12.8.1999
Die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende eines Auftrages mit einem Kunden des Arbeitskräfteüberlassers ist jedenfalls im Geltungsbereich des AÜG rechtsunwirksam / Die nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft ist rechtzeitig, wenn die Arbeitnehmerin den positiven är...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.116 Leiharbeit 351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende eines Auftrages mit einem Kunden des Arbeitskräfteüberlassers ist jedenfalls im Geltungsbereich des AÜG rechtsunwirksam / Die nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft ist rechtzeitig, wenn die Arbeitnehmerin den positiven ärztlichen Befund unverzüglich dem Arbeitgeber übermittelt. Dass darin bereits die 14.Schwangerschaftswoche bestätigt wird, beweist nicht, dass der Arbeitnehmerin die Schwangerschaft schon vorher bekannt sein musste. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |