Nach dem AÜG unzulässige Befristung : OGH 8 ObA 130/99x v.12.8.1999

Die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende eines Auftrages mit einem Kunden des Arbeitskräfteüberlassers ist jedenfalls im Geltungsbereich des AÜG rechtsunwirksam / Die nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft ist rechtzeitig, wenn die Arbeitnehmerin den positiven är...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.4)
VerfasserIn: Egger, Johann
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.116 Leiharbeit
351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende eines Auftrages mit einem Kunden des Arbeitskräfteüberlassers ist jedenfalls im Geltungsbereich des AÜG rechtsunwirksam / Die nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft ist rechtzeitig, wenn die Arbeitnehmerin den positiven ärztlichen Befund unverzüglich dem Arbeitgeber übermittelt. Dass darin bereits die 14.Schwangerschaftswoche bestätigt wird, beweist nicht, dass der Arbeitnehmerin die Schwangerschaft schon vorher bekannt sein musste.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog