Bundes-SPD muss keinen Gesamtbetriebsrat zulassen : BAG 7 ABR 56/98 / Bundesarbeitsrichter: Partei kein Unternehmen nach dem Betriebsverfassungsgesetz / Urteil nach langem Streit
Laut BAG ist die SPD kein Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsrechtes, sondern ein nicht eingetragener Verein mit eigenständigen Unterorganisationen auf Landes- und Bezirksebene. Diese seien quasi selbständige Unternehmen, hiess, es.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Betriebsverfassung 329.14 SPD 65 Unternehmen 329 Partei, politische 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zusammenfassung: | Laut BAG ist die SPD kein Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsrechtes, sondern ein nicht eingetragener Verein mit eigenständigen Unterorganisationen auf Landes- und Bezirksebene. Diese seien quasi selbständige Unternehmen, hiess, es. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |