Kündigungsanfechtung - Stellungnahme des Betriebsrates : OGH 9 Ob A 148/99a v.15.9.1999
Die blosse "Kenntnisnahme der Kündigungsabsicht" durch den BR, Selbst im Zusammenhang mit einer bereits früher vorangegangenen Kündigung, der nur der Betriebsratsvorsitzende zugestimmt hat, ist nicht mit einer Zustimmung gleichzusetzen und kann auch vom Betriebsinhaber nach der Verkehrssit...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.7 S.432-433)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.15 Arbeitsverfassung 331.152 Betriebsrat 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die blosse "Kenntnisnahme der Kündigungsabsicht" durch den BR, Selbst im Zusammenhang mit einer bereits früher vorangegangenen Kündigung, der nur der Betriebsratsvorsitzende zugestimmt hat, ist nicht mit einer Zustimmung gleichzusetzen und kann auch vom Betriebsinhaber nach der Verkehrssitte nicht so verstanden werden. Hiebei ist der objektive Erklärungswert der Stellungnahme und nicht die dahinter stehende Parteienabsicht entscheidend. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |