Schutzvorrichtungen auch bei reparaturbedingten Stillständen notwendig : VwGH 97/02/0120 v.17.12.1999

Betriebseinrichtungen bzw. Betriebsmittel müssen nur dann nicht mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sein, wenn es geradezu ausgeschlossen ist, dass diese Einrichtungen und Mittel "in Betrieb genommen werden können". Ein schlichter reparaturbedingter Stillstand fällt nicht unter die Ausnah...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
658.2 Betriebsanlage
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Betriebseinrichtungen bzw. Betriebsmittel müssen nur dann nicht mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sein, wenn es geradezu ausgeschlossen ist, dass diese Einrichtungen und Mittel "in Betrieb genommen werden können". Ein schlichter reparaturbedingter Stillstand fällt nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 33 Abs.9 AAV.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog