§ 10b GlBG (Art.6 GleichbehandlungsRL 76/207/EWG) - Verjährungshemmung : OGH 9 Ob A 30/99y v.2.6.1999

Die Verjährungshemmung gem. § 10b GlBG setzt die Einbringung eines Antrages gem. § 6 Abs.1 GlBG voraus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (35 (2000) Nr.4)
VerfasserIn: Eichinger, Julia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
347.439 Verjährung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verjährungshemmung gem. § 10b GlBG setzt die Einbringung eines Antrages gem. § 6 Abs.1 GlBG voraus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog