Anspruch von Hausgehilfen auf Urlaubszuschuss : VwGH 97/08/0030 v.21.9.1999
Eine Hausgehilfin hat in ihrem 2.Dienstjahr nach Fälligkeit des Urlaubszuschusses auch dann Anspruch auf den gesamten Urlaubszuschuss, der der Berechnung des Sonderbeitrages als Anspruchslohn zugrunde zu legen ist, wenn dieses 2.Dienstjahr nur ca. 3,5 Monate gedauert hat.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.07.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 647.25 Hausangestellte
331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Hausgehilfin hat in ihrem 2.Dienstjahr nach Fälligkeit des Urlaubszuschusses auch dann Anspruch auf den gesamten Urlaubszuschuss, der der Berechnung des Sonderbeitrages als Anspruchslohn zugrunde zu legen ist, wenn dieses 2.Dienstjahr nur ca. 3,5 Monate gedauert hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |