Unterschiedliches vorzeitiges Pensionsantrittsalter EU-widrig : Der Bezug einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit Männern und Frauen ab demselben Lebensalter ermöglicht werden
Mit Urteil vom 23.Mai 2000 bejahte der EuGH diese Frage und begründete seine Entscheidung damit, dass einerseits eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit keine Altersrente i.S.d. Ausnahmebestimmung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 79/7/EWG ist.
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Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.7 S.229-234)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.432.2 Invaliditätspension
331.13 Frühpension 331.13 Altersgrenze 396.5 Frauenarbeit 341.176 EUGH 347.991 Gerichtshof, Oberster 341.176 Integration, europäische 34.038 Rechtsprechung 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
EU |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit Urteil vom 23.Mai 2000 bejahte der EuGH diese Frage und begründete seine Entscheidung damit, dass einerseits eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit keine Altersrente i.S.d. Ausnahmebestimmung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 79/7/EWG ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |