Unterschiedliches vorzeitiges Pensionsantrittsalter EU-widrig : Der Bezug einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit Männern und Frauen ab demselben Lebensalter ermöglicht werden

Mit Urteil vom 23.Mai 2000 bejahte der EuGH diese Frage und begründete seine Entscheidung damit, dass einerseits eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit keine Altersrente i.S.d. Ausnahmebestimmung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 79/7/EWG ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.7 S.229-234)
VerfasserIn: Stärker, Lukas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.13 Frühpension
331.13 Altersgrenze
396.5 Frauenarbeit
341.176 EUGH
347.991 Gerichtshof, Oberster
341.176 Integration, europäische
34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit Urteil vom 23.Mai 2000 bejahte der EuGH diese Frage und begründete seine Entscheidung damit, dass einerseits eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit keine Altersrente i.S.d. Ausnahmebestimmung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 79/7/EWG ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog