Rufbereitschaftsvergütung im Urlaub : BGH 9 AZR 437/99 20.6.2000
Nach dem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Manteltarifvertrag in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederscheiden und Wissen ist die Rufbereitschaftsvergütung als sog. "variabler Lohnbestandteil" für die Dauer des Urlaubs weiterz...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (53 (2000) Nr.26)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Arbeitsbereitschaft
331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach dem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Manteltarifvertrag in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederscheiden und Wissen ist die Rufbereitschaftsvergütung als sog. "variabler Lohnbestandteil" für die Dauer des Urlaubs weiterzuzahlen. Es kommt nicht darauf an, dass die Rufbereitschaft keine Arbeitsleistung ist und auch nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |