Pensionszusage: Treuwidrige Vereitelung des Bedingungseintritts : OGH 9 Ob A 141/99x 29.9.1999
Eine Vertragspartei darf auf die Bedingung nicht in einer Weise einwirken, die die andere partei nach Sinn und Zweck des Vertrages redlicherweise nicht erwarten konnte. Wird ein AN nach 36-jähriger Dienstzeit ungerechtfertigt entlassen und erfüllt der AN deswegen nicht die Bedingung für den vertragl...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.6 S.373-374)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.171 Altersversorgung, betriebliche 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Vertragspartei darf auf die Bedingung nicht in einer Weise einwirken, die die andere partei nach Sinn und Zweck des Vertrages redlicherweise nicht erwarten konnte. Wird ein AN nach 36-jähriger Dienstzeit ungerechtfertigt entlassen und erfüllt der AN deswegen nicht die Bedingung für den vertraglich vereinbarten Ruhegenussanspruch (Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zum 60.Lebensjahr), so ist der AN so zu stellen, als ob die Bedingung eingetreten wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |