Zum Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz
Falls ein Arbeitsverhältnis wegen einer vom Arbeitgeber zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht begründet wird, so ist der Arbeitgeber gegenüber dem Stellenbewerber zum Schadenersatz im Ausmass von bis zu 2 Monatsentgelten verpflichtet (§ 13 Abs 1 GleichbG).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
396.1 Frau: Gleichberechtigung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung | Dokument Nr. A-965811 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |