Zum Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Falls ein Arbeitsverhältnis wegen einer vom Arbeitgeber zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht begründet wird, so ist der Arbeitgeber gegenüber dem Stellenbewerber zum Schadenersatz im Ausmass von bis zu 2 Monatsentgelten verpflichtet (§ 13 Abs 1 GleichbG).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.6)
VerfasserIn: Rauch, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
396.1 Frau: Gleichberechtigung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Falls ein Arbeitsverhältnis wegen einer vom Arbeitgeber zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht begründet wird, so ist der Arbeitgeber gegenüber dem Stellenbewerber zum Schadenersatz im Ausmass von bis zu 2 Monatsentgelten verpflichtet (§ 13 Abs 1 GleichbG).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog