Gutscheine als Zugaben : OGH 4 Ob 70/00y 14.3.2000
§ 9a Abs.2 Z.5 UWG nimmt vom Zugabenverbot solche Zugaben auch, durch die der Preis der Ware nicht verschlechtert wird. Nicht verschleiert wird der Preis der Hauptware nicht nur dann, wenn der Gutschein gegen Bargeld eingelöst werden kann, sondern auch dann, wenn er eine aufrechenbare Forderung verb...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.881 Rabatt
347.776 Wettbewerb, unlauterer 384.11 Mobiltelefon 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 9a Abs.2 Z.5 UWG nimmt vom Zugabenverbot solche Zugaben auch, durch die der Preis der Ware nicht verschlechtert wird. Nicht verschleiert wird der Preis der Hauptware nicht nur dann, wenn der Gutschein gegen Bargeld eingelöst werden kann, sondern auch dann, wenn er eine aufrechenbare Forderung verbrieft, deren Wert gleich Bargeld feststeht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |