Versetzungsschutz bei veränderter Arbeitszeit?
In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob ein Arbeitnehmer (AN) einseitig vom Arbeitgeber (AG) angeordnete Änderungen der Arbeitszeit, insb. Änderungen des seit längerer Zeit unverändert bestehenden "Radldienstes", befolgen muss und ob es sich hiebei um eine zustimmungspflichtige V...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((2000) Nr.5 S.286-290)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.05.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Arbeitszeit, variable
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung 331.14 Arbeitsordnung 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob ein Arbeitnehmer (AN) einseitig vom Arbeitgeber (AG) angeordnete Änderungen der Arbeitszeit, insb. Änderungen des seit längerer Zeit unverändert bestehenden "Radldienstes", befolgen muss und ob es sich hiebei um eine zustimmungspflichtige Versetzung iSd § 101 ArbVG handelt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |