BGH zeigt Weg zu Patentschutz für Software auf : BGH X ZB 15/98 / Trendwende in der Rechtsprechung

Der Rechner sei ein "technischer Gegenstand" und als solcher patentfähig. Die Software dafür sei nichts weiter als eine "Eigenschaft" und somit Bestandteil dieses Rechners. Daher komme es nicht darauf an, ob die Software für sich allein genommen die gesetzlichen Voraussetzungen f...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Financial Times
VerfasserIn: Paoli, Nicola
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 26.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:007.5 EDV
347.771 Patentrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Rechner sei ein "technischer Gegenstand" und als solcher patentfähig. Die Software dafür sei nichts weiter als eine "Eigenschaft" und somit Bestandteil dieses Rechners. Daher komme es nicht darauf an, ob die Software für sich allein genommen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Patentschutz erfülle.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog