Dienstleistungsfreiheit für Judoka : EuGH C-61/96 u. C-191/97 v.11.4.2000

Eine Regel, nach der ein Berufssportler oder Halbprofi oder ein Anwärter auf eine berufliche oder halbprofessionelle Tätigkeit an einem hochrangigen internationalen Wettkampf, bei dem sich keine Nationalmannschaften gegenüberstehen, nur teilnehmen kann, wenn er über eine Genehmigung oder Auswahlents...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.12 S.371-375)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
330.123.6 Dienstleistung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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