Gesetzwidrige Kündigung eines Wahlwerbers zum Betriebsrat : ASG Wien 27 Cga 187/98m v.11.10.1999, 13 Cga 211/98p, 19 Cga 254/98f, Berufung erhoben
Für den spezifischen Schutz der §§ 120ff. ArbVG ist der Zugangszeitpunkt der Kündigungserklärung massgebend. Ist die Kündigung dem Wahlwerber am Tag der Betriebsversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes zugegangen, ist die Kündigung ohne Zustimmung des Gerichts jedenfalls unwirksam und das Diens...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.152 Betriebsratswahl 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für den spezifischen Schutz der §§ 120ff. ArbVG ist der Zugangszeitpunkt der Kündigungserklärung massgebend. Ist die Kündigung dem Wahlwerber am Tag der Betriebsversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes zugegangen, ist die Kündigung ohne Zustimmung des Gerichts jedenfalls unwirksam und das Dienstverhältnis bleibt weiterhin aufrecht, weil ein Recht, dessen Erwerbung an einen bestimmten Tag gebunden ist, gemäss § 903 ABGB mit dem Anfang dieses Tages erworben wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |