Belgisches Gesetz für Bewachungsunternehmen europarechtswidrig : EuGH C-355/98 v.9.3.2000

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält das belgische Gesetz für Bewachungsunternehmen umfangreiche Anforderungen an den Betrieb eines solchen Unternehmens: u.a. werden eine Betriebsniederlassung in Belgien, eine Wohnsitzverpflichtung in Belgien sowie das Erfordernis eines belgis...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.11 S.344-346)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.8 Bewachungspersonal
338.42 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält das belgische Gesetz für Bewachungsunternehmen umfangreiche Anforderungen an den Betrieb eines solchen Unternehmens: u.a. werden eine Betriebsniederlassung in Belgien, eine Wohnsitzverpflichtung in Belgien sowie das Erfordernis eines belgischen Ausweises für die Arbeitnehmer vorgeschrieben. Der EuGH (5.Kammer) sieht sämtliche Anforderungen als mit dem EG-Vertrag unvereinbar an.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog