Handlungsspielraum nationaler Behörden im Verfahren zum Inverkehrbringen genetisch veränderter Organismen : Association Greenpeace France / EuGH C-6/99 v.21.3.2000
Stellt das nationale Gericht Unregelmässigkeiten im Ablauf der nationalen Prüfung fest, welche bedingen, dass die zustimmende Akte nicht an die Kommission weitergeleitet werden hätte dürfen, so muss das Gericht den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn es der Auffassung ist, dass die Unregelmässigk...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | European Law Reporter ((2000) Nr.5 S.199-203)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.05.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 663.1 Biotechnik
341.176 Kommission der EU 34.028 Verfahrensrecht 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Stellt das nationale Gericht Unregelmässigkeiten im Ablauf der nationalen Prüfung fest, welche bedingen, dass die zustimmende Akte nicht an die Kommission weitergeleitet werden hätte dürfen, so muss das Gericht den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn es der Auffassung ist, dass die Unregelmässigkeiten geeignet sind, die Gültigkeit des positiven Kommissionsbeschlusses zu beeinträchtigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |