Fortsetzungsanspruch nach unwirksamer Kündigung : OGH 9 Ob A 322/99i v.26.1.2000
( § 863 ABGB, § 45a AMFG) / Wird ein Arbeitnehmer erst 1 1/2 Jahre nach einer unwirksamen Kündigung hinsichtlich der Rechtswirksamkeit aktiv und bekundet er erst in der diesbezüglichen Klage seine Arbeitsbereitschaft, ist vom Erlöschen seines Fortsetzungsanspruchs auszugehen / Im vorliegenden Fall b...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ( § 863 ABGB, § 45a AMFG) / Wird ein Arbeitnehmer erst 1 1/2 Jahre nach einer unwirksamen Kündigung hinsichtlich der Rechtswirksamkeit aktiv und bekundet er erst in der diesbezüglichen Klage seine Arbeitsbereitschaft, ist vom Erlöschen seines Fortsetzungsanspruchs auszugehen / Im vorliegenden Fall begründet der Arbeitnehmer sein rechtliches Interesse damit, dass er infolge der vereinbarten einjährigen Konkurrenzklausel im Anschluss an die Beendigung des Dienstverhältnisses Interesse an einer ordnungsgemässen Auflösung seines Dienstverhältnisses habe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |