Fortsetzungsanspruch nach unwirksamer Kündigung : OGH 9 Ob A 322/99i v.26.1.2000

( § 863 ABGB, § 45a AMFG) / Wird ein Arbeitnehmer erst 1 1/2 Jahre nach einer unwirksamen Kündigung hinsichtlich der Rechtswirksamkeit aktiv und bekundet er erst in der diesbezüglichen Klage seine Arbeitsbereitschaft, ist vom Erlöschen seines Fortsetzungsanspruchs auszugehen / Im vorliegenden Fall b...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:( § 863 ABGB, § 45a AMFG) / Wird ein Arbeitnehmer erst 1 1/2 Jahre nach einer unwirksamen Kündigung hinsichtlich der Rechtswirksamkeit aktiv und bekundet er erst in der diesbezüglichen Klage seine Arbeitsbereitschaft, ist vom Erlöschen seines Fortsetzungsanspruchs auszugehen / Im vorliegenden Fall begründet der Arbeitnehmer sein rechtliches Interesse damit, dass er infolge der vereinbarten einjährigen Konkurrenzklausel im Anschluss an die Beendigung des Dienstverhältnisses Interesse an einer ordnungsgemässen Auflösung seines Dienstverhältnisses habe.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog