Das Verfahren der Kommission in Bussgeldangelegenheiten
Bei Verstössen gegen Art 81 Abs 1 EGV ist nach Art 15 Abs 2 VO Nr.17 des Rates die Kommission ermächtigt, Geldbussen festzusetzen. In diesen Entscheidungen ist regelmässig vorgesehen, dass diese nach Art 256 EGV (ex-Art 192 EGV) vollstreckbar sind. Gegen solche Entscheidung können die betroffenen Un...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.4)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 330.172 Wettbewerb
343.271 Geldstrafe 34.038 Rechtsmittel 341.176 Kommission der EU 34.028 Verfahrensrecht |
Region: | EU
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Bei Verstössen gegen Art 81 Abs 1 EGV ist nach Art 15 Abs 2 VO Nr.17 des Rates die Kommission ermächtigt, Geldbussen festzusetzen. In diesen Entscheidungen ist regelmässig vorgesehen, dass diese nach Art 256 EGV (ex-Art 192 EGV) vollstreckbar sind. Gegen solche Entscheidung können die betroffenen Unternehmen nach Art 230 Abs 2 EGV (ex-Art 173 Abs 2 EGV) Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission erheben und sind insoweit klagebefugt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |