Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände bei Unternehmensfortführung : OLG Linz 2 R 3/00z v.16.2.2000
Das OLG Linz hat die Ansicht vertreten, dass die besondere Entlohnung des Massenverwalters für eine Unternehmensfortführung bei Ermittlung der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände grundsätzlich nur beschränkt heranzuziehen sei. Hier wird dargelegt, warum die Fortführungsentlohnung st...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz (6 (2000) Nr.2 S.43-46)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz 331.2 Honorar 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Das OLG Linz hat die Ansicht vertreten, dass die besondere Entlohnung des Massenverwalters für eine Unternehmensfortführung bei Ermittlung der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände grundsätzlich nur beschränkt heranzuziehen sei. Hier wird dargelegt, warum die Fortführungsentlohnung stets zur Gänze in die Bemessungsgrundlage für die Belohnung der Gläubigerschutzverbände einzubeziehen ist. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |