Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände bei Unternehmensfortführung : OLG Linz 2 R 3/00z v.16.2.2000

Das OLG Linz hat die Ansicht vertreten, dass die besondere Entlohnung des Massenverwalters für eine Unternehmensfortführung bei Ermittlung der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände grundsätzlich nur beschränkt heranzuziehen sei. Hier wird dargelegt, warum die Fortführungsentlohnung st...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz (6 (2000) Nr.2 S.43-46)
VerfasserIn: Konecny, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz
331.2 Honorar
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Das OLG Linz hat die Ansicht vertreten, dass die besondere Entlohnung des Massenverwalters für eine Unternehmensfortführung bei Ermittlung der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände grundsätzlich nur beschränkt heranzuziehen sei. Hier wird dargelegt, warum die Fortführungsentlohnung stets zur Gänze in die Bemessungsgrundlage für die Belohnung der Gläubigerschutzverbände einzubeziehen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog