Gekürzte Jahressonderzuwendung nach Streikteilnahme : BAG, 1 AZR 735/98 v.3.8.1999

Sieht ein Tarifvertrag die anteilige Kürzung einer Jahressonderzuwendung für alle Zeiten vor, in denen das Arbeitsverhältnis "kraft Gesetzes oder Vereinbarung oder aus sonstigen Gründen" ruht, erfasst eine solche Regelung mangels anderer Hinweise auch das Ruhen während eines Streiks.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (53 (2000) Nr.17 S.1285-1286)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.892 Streik
331.817 Dienstverhinderung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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