Anwendungsbereich des Art.16 Nr.1 a EuGVÜ für Klagen betreffend die Miete von unbeweglichen Sachen : EuGH Rs. C-8/98, v.27.1.2000

Die Vorschrift die die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, eine ausschliessliche Zuständigkeit vorsieht, ist auf eine Klage auf Schadensersatz wegen mangelhafter Instandhaltung und Beschädigung einer Wohnung, die eine Privatperson gemietete hatte, um dort einige Wochen Ur...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (11 (2000) Nr.4 S.173-175)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.5 Ferienwohnung
347.513 Schadenersatz
347.44 Reisevertrag
347.453 Mietvertrag
380.833 Reisebüro
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 351.778.5 Ferienwohnung Dokument Nr. A-962968 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage