Rückzahlung von Ausbildungskosten : ASG Wien 33 Cga 201/98i v.24.11.1999, rk

Einschulungskosten sind nicht rückforderbar / Erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse praktischer und theoretischer Art vermittelt werden, die ihm bessere Verdienstmöglichkeiten auch in anderen Unternehmen verschaffen können / Ausbildungskosten sind über vertragliche Eingigung zumi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
377.4 Fortbildung
657.47 Kosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einschulungskosten sind nicht rückforderbar / Erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse praktischer und theoretischer Art vermittelt werden, die ihm bessere Verdienstmöglichkeiten auch in anderen Unternehmen verschaffen können / Ausbildungskosten sind über vertragliche Eingigung zumindest teilweise rückforderbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog