Rückzahlung von Ausbildungskosten : ASG Wien 33 Cga 201/98i v.24.11.1999, rk
Einschulungskosten sind nicht rückforderbar / Erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse praktischer und theoretischer Art vermittelt werden, die ihm bessere Verdienstmöglichkeiten auch in anderen Unternehmen verschaffen können / Ausbildungskosten sind über vertragliche Eingigung zumi...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.04.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
377.4 Fortbildung 657.47 Kosten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Einschulungskosten sind nicht rückforderbar / Erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse praktischer und theoretischer Art vermittelt werden, die ihm bessere Verdienstmöglichkeiten auch in anderen Unternehmen verschaffen können / Ausbildungskosten sind über vertragliche Eingigung zumindest teilweise rückforderbar. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |