Abfertigung und vorzeitige Auflösung : OLG Wien 9 Ra 164/99z v.17.9.1999, Revision unzulässig

Das Austrittsrecht der Mutter wird nach herrschender Lehre als ein vorzeitiger Auflösungsgrund besonderer Art (sui generis) angesehen / Dieser besondere "Mutterschaftsaustritt" ist nach herrschender Auffassung kein vorzeitiger Austritt aus wichtigem Grund im Sinne der traditionellen arbeit...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Austritt: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Austrittsrecht der Mutter wird nach herrschender Lehre als ein vorzeitiger Auflösungsgrund besonderer Art (sui generis) angesehen / Dieser besondere "Mutterschaftsaustritt" ist nach herrschender Auffassung kein vorzeitiger Austritt aus wichtigem Grund im Sinne der traditionellen arbeitsrechtlichen Terminologie. Er wahrt jedoch den Abfertigungsanspruch im Umfang des § 23a Abs.3 AngG / Dieser Anspruch wird auch durch das nachträgliche Hervorkommen solcher Umstände, die zur Entlassung aus dem Grunde des § 27 Z.1 AngG berechtigt hätten, nicht berührt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog