Fernmeldegeheimnis auch für E-Mails : Überwachung erfordert gesetzliche Grundlage / Urteil 1A.104/1999 v.5.4.2000
Die Dienste von Internet-Providern fallen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter das Fernmeldegeheimnis, weshalb der E-Mail-Verkehr im Rahmen einer Strafuntersuchung nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden darf wie ein Telefonanschluss. Insbesondere sind eine geset...
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 06.04.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
384 Telekommunikation 343.1 Strafprozessordnung |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Dienste von Internet-Providern fallen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter das Fernmeldegeheimnis, weshalb der E-Mail-Verkehr im Rahmen einer Strafuntersuchung nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden darf wie ein Telefonanschluss. Insbesondere sind eine gesetzliche Grundlage und eine richterliche Genehmigung erforderlich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |