Fernmeldegeheimnis auch für E-Mails : Überwachung erfordert gesetzliche Grundlage / Urteil 1A.104/1999 v.5.4.2000

Die Dienste von Internet-Providern fallen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter das Fernmeldegeheimnis, weshalb der E-Mail-Verkehr im Rahmen einer Strafuntersuchung nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden darf wie ein Telefonanschluss. Insbesondere sind eine geset...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 06.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
384 Telekommunikation
343.1 Strafprozessordnung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Dienste von Internet-Providern fallen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter das Fernmeldegeheimnis, weshalb der E-Mail-Verkehr im Rahmen einer Strafuntersuchung nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden darf wie ein Telefonanschluss. Insbesondere sind eine gesetzliche Grundlage und eine richterliche Genehmigung erforderlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog